Neues Verpackungsgesetz – Mehr Recycling braucht das Land

Fast die Hälfte der gesammelten Verpackungsabfälle landet in Deutschland noch in der Müllverbrennungsanlage. Doch das soll sich künftig ändern. Der Bundestag hat ein neues Verpackungsgesetz verabschiedet, das Recycling fördern soll.
Durch verschiedene Maßnahmen wie eine Ausweitung der Pfandpflicht und eine Förderung von Mehrwegverpackungen soll in Deutschland mehr Abfall recycelt werden als bisher. Dieses Ziel verfolgt das neu verabschiedete Verpackungsgesetz.

Höhere Wiederverwertungsquoten
Ob das Maßnahmenbündel tatsächlich zu einem verstärkten Recycling führen wird, wird von der Opposition allerdings bezweifelt. Derzeit landet fast die Hälfte der im gelben Sack und in der gelben Tonne gesammelten Verpackungsabfälle in der Müllverbrennungsanlage. Deshalb werden den Verwertern Recyclingquoten vorgeschrieben, die bis zum Jahr 2022 je nach Material auf bis zu 90 Prozent steigen werden.

Neuer Gesetzesentwurf: Mehrweg auf den ersten Blick erkennen
Auf die ursprünglich geplante flächendeckende Einführung einer Wertstofftonne wird allerdings verzichtet. Stattdessen gibt es zahlreiche Einzelregelungen. So müssen Geschäfte am Regal auszeichnen, wo Mehrwegflaschen stehen. Außerdem wird die Pfandpflicht ausgeweitet, etwa auf Fruchtsaftschorlen. Einen Großteil der Organisation übernimmt eine neue Zentrale Stelle, die die Wirtschaft selbst organisiert und finanziert.

Hauptziel des Gesetzes ist es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. Außerdem sollen Hersteller stärker dazu angehalten werden, ökologisch vorteilhafte und recyclingfähige Verpackungen zu verwenden. Zudem müssen Einzelhändler am Regal kennzeichnen, wo Mehrweg- und Einweggetränke stehen. Ob Wertstofftonnen eingeführt werden, können die Kommunen entscheiden.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Nach jahrelangem Ringen haben wir im Bundestag ein Gesetz beschlossen, das uns auf dem Weg zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und den Umweltschutz insgesamt einen großen Schritt voranbringt. Wir stärken das Recycling von Verpackungen durch höhere Recyclingquoten.

Wir schaffen Anreize für ökologische und recyclingfähige Verpackungen. Wir stärken Mehrweg durch mehr Transparenz an den Getränkeregalen. Und wir verbessern die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten für die Sammlung vor Ort. Jetzt hoffe ich, dass auch die Länder diesen ausgewogenen Kompromiss akzeptieren und wir dieses Kapitel erfolgreich abschließen können.“

Die von Industrie und Handel finanzierten dualen Systeme müssen ab 2019 deutlich höhere Recyclingquoten erfüllen. Sie gelten für alle Verpackungen, die bei dualen Systemen lizenziert sind. Die Recy­clingquote für Kunststoffverpackungen wird bis zum Jahr 2022 von heute 36 auf 63 Prozent steigen. Die Recyclingquoten bei Metallen (heute bei 60 Prozent), Papier (70) und Glas (75) werden bis 2022 auf 90 Prozent ansteigen.

Die Lizenzentgelte der dualen Systeme, die für die Entsorgung einer Verpackung zu zahlen sind, müssen sich zudem stärker an ökologischen Aspekten orientieren.

Die Entsorgung von Verpackungsabfällen erfolgt nach wie vor im Wettbewerb. Um einen fairen Wettbewerb und einen konsequenten Vollzug zu gewährleisten, wird eine Zentrale Stelle eingerichtet, die von den Produktverantwortlichen, das heißt von Industrie und Handel, finanziert wird. Die Zentrale Stelle dient als Registrierungs- und Standardisierungsstelle.

Wie die Sammlung vor Ort durchgeführt wird, bestimmen die Kommunen. Sie entscheiden zum Beispiel darüber, wann und wie Verpackungsabfälle gesammelt werden. Erleichtert wird zudem die gemeinsame Erfassung von Verpackungsabfällen und von anderen Abfällen aus Kunststoff und Metall in Wertstofftonnen.

Inwieweit diese eingeführt werden, kann jeweils die Kommune mit den dualen Systemen entscheiden. Bisher haben etwa 14 Millionen Einwohner in Deutschland die Wertstofftonne. Ebenfalls geregelt wird die bessere Unterscheidung von Einweg- und Mehrwegflaschen. Das Gesetz verpflichtet den Einzelhandel zu einer gut sichtbaren Regalkennzeichnung. So können sich Verbraucher bewusster für Mehrweg oder Einweg entscheiden. Außerdem gibt es eine appellative Mehrwegquote in Höhe von 70 Prozent, mit der das Ziel, Mehrweg weiter zu stärken, politisch deutlich gemacht wird. Das Gesetz bedarf als Einspruchsgesetz nicht der Zustimmung durch den Bundesrat.

Wie fördert das Verpackungsgesetz Getränkemehrwegsysteme?
Laut dem neuen Verpackungsgesetz wird die Förderung von Mehrweg weiterhin eine wichtige öffentliche Aufgabe sein. Das Gesetz sieht konkrete Schritte vor, um den Anteil der Mehrweggetränkeverpackungen zu erhöhen. So soll der Handel zukünftig am Regal kenntlich machen, wo Mehrweg- und wo Einweggetränke stehen. Dann können die Verbraucherinnen und Verbraucher auf den ersten Blick den Unterschied erkennen.

Außerdem wird das Einwegpfand auf weitere Getränke wie Fruchtschorlen ausgeweitet. Im Vorfeld war bereits die Kennzeichnung von Einwegflaschen verbessert worden.

Die Getränkehersteller haben sich außerdem verpflichtet, die Einwegkennzeichnung zu verbessern. Das Einweglogo der Deutschen Pfandsystem GmbH wird nun um die Angabe des Pfandbetrags sowie um die Wörter „Einweg“ und „Pfand“ ergänzt. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar sein.

Wie hoch ist der Anteil von Mehrweggetränkeverpackungen heute?
Derzeit werden rund 45 Prozent der Getränke in Mehrwegverpackungen abgefüllt, vorwiegend in Glas- und PET-Flaschen. Besonders hoch ist der Anteil bei Bier. Hier beträgt er mehr als 80 Prozent. Das Verpackungs­gesetz sieht vor, für Getränkeverpackungen einen Mehrweganteil von 70 Prozent zu erreichen. …

Die vollständige Redaktion finden Sie in unserer Print-Ausgabe 05/2017