Zankapfel Corona

Umwelthilfe nimmt Corona Extra ins Visier

von Monika Busch

Deutschlands größte Brauereigruppe verkaufe Einwegflaschen der Marke Corona Extra rechtswidrig als umweltfreundliche Mehrwegflaschen, und damit werde der Verbraucher bewusst getäuscht, lautet der Vorwurf der Deutschen Umwelthilfe e.#V. (DUH) gegen die Rade­berger Gruppe KG. Recherchen der DUH hätten ergeben, dass in Deutschland vertriebene Corona-Flaschen nicht wiederbefüllt würden, obwohl sie seit Jahren mit dem Mehrwegpfandsatz von acht Cent pro Flasche belegt seien.
Bei Testkäufen von mehreren Hundert Corona-Flaschen in verschiedenen Lebensmittel- und Getränkemärkten war der DUH aufgefallen, dass keine einzige Flasche die typischen Schleifspuren aufwies, die durch Mehrwegwiederbefüllung entstehen. Auf Anfrage teilte die Geschäftsleitung der Brauereigruppe Grupo Modelo S.#A.#B. de C.#V. in Mexiko mit, dass die leeren Flaschen nicht nach Mexiko zurückgeschickt würden, sondern im Importland blieben.
Damit täusche Radeberger jedes Jahr seine Kunden und missbrauche das Image der ökologisch vorteilhaften Mehrwegflaschen. Zudem erschleiche sich die größte deutsche Brauereigruppe zulasten ehrlicher Mehrwegbrauereien durch die angeblichen Mehrwegflaschen einen erheblichen Verkaufsvorteil von über vier Euro pro Bierkasten.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch „fordert einen sofortigen Stopp der Verbrauchertäuschung und Abschöpfung des über die Jahre erzielten Gewinns in Millionenhöhe“. Er kritisiert weiter: „Von allen bisher bekannt gewor­denen Täuschungsversuchen in der Getränke­industrie ist der Fall Radeberger der mit Abstand dreisteste.“ Für Resch steht daher fest: „Bis zur korrekten Kennzeichnung als Einweg und einer durchgehenden Erhebung des Pfandsatzes von 25 Cent muss Radeberger den Vertrieb von Corona Extra in Flaschen einstellen“, und er kündigt rechtliche Schritte an, falls die „Irreführung der Verbraucher nicht gestoppt werde“.
Die Radeberger-Gruppe teilte in einer Stellungnahme hierzu mit, dass diese Vorwürfe jeder Grundlage entbehrten und auf Fehlinformationen der DUH beruhten. Die Corona-Flaschen aus Deutschland würden über Antwerpen zurück nach Mexiko transportiert und dort vom Vertragspartner wiederbefüllt. Die Tatsache, dass hierzulande ausschließlich neue Flaschen eingesetzt werden, begründet die Gruppe mit „einem eindeutigen Premiumanspruch, um einen ansprechenden Auftritt der Marke ohne Reib­ringe und andere Gebrauchsspuren sicherzustellen“. Und die aus Deutschland rückgeführten Flaschen würden nach der Wiederbefüllung nicht zwangsläufig auf dem deutschen Markt, sondern in anderen Märkten wiederverwendet, heißt es weiter. Genau dieser Punkt könnte mit der deutschen Verpackungsverordnung nicht vereinbar sein. Festgeschrieben ist, dass nur Verpackungen als Mehrwegverpackungen mit der reduzierten Bepfandung in den Verkehr gebracht werden dürfen, die „dazu bestimmt sind, nach Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden“ – ergo für den deutschen Markt.
Mit Pressemeldung vom 11. Juli 2012 teilte die DUH mit, dass die Radeberger Gruppe KG durch die Unterzeichnung einer strafbewährten Unterlassungserklärung bestätigt habe, über Jahre hinweg Einwegbier als Mehrweg verkauft zu haben.
Mit der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung verpflichtete sich Radeberger gegen ein Konventionalstrafversprechen, es zukünftig zu unterlassen, Corona-Bier in Deutschland in Einwegflaschen ohne Kennzeichnung mit dem Logo der DPG als Mehrwegflaschen zu vertreiben. Inzwischen ermitteln auf Hinweis der DUH das hessische Umweltministerium und das Regierungspräsidium in Frankfurt am Main.
„Mit der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung hat die Radeberger Gruppe KG zugegeben, dass sie über Jahre hinweg ihre Kunden systematisch getäuscht haben. Die Ausrede des Vorsitzenden der Radeberger Geschäftsleitung Dr. Christmann, man habe erst von der DUH …

Die vollständige Redaktion finden Sie in unserer Print-Ausgabe 08/2012