Kloster Andechs

Keine Kapitalerhöhung für KAAG

von Timur Dosdogru

Die Benediktinerabtei Sankt Bonifaz in München und Andechs (Klosterbrauerei Andechs) hat im Zusammenhang mit der Insolvenz der Kloster Andechs Gastronomie AG laut einem Beschluss des Oberlandesgerichts München durch umsichtiges unternehmerisches Handeln Schaden vom Kloster abgewendet.
Für das Kloster habe keine Pflicht bestanden, bei der geforderten Kapitalerhöhung mitzuwirken, so die Richter weiter. Die seinerzeit getroffenen Maßnahmen von Abt Johannes Eckert und Pater Korbinian Linsenmann hätten zudem auch eine Täuschung potenzieller Investoren verhindert, so das Urteil.
Das Gericht stellte außerdem fest, dass der damalige geschäftsführende Vorstand der AG, Rainer Staiger, noch wenige Wochen vor der Insolvenz auf einer Aufsichtsratssitzung zur Lage des Unternehmens mitgeteilt hatte, dass keine Insolvenz drohe. Staiger habe dies mit einer geschönten Gewinn- und Verlustrechnung und einem nicht haltbaren Jahresbeginn belegt und trotzdem gleich danach zusammen mit einem ihm eng verbundenem weiteren Aufsichtsratsmitglied eine weitere Aufsichtsratssitzung eingefordert, um angeblich eine Genehmigung für eine Kapitalerhöhung zur Unternehmensexpansion vom Kloster zu bekommen. Die festgelegte Unternehmensstrategie des Klosters habe hingegen keine Kapitalerhöhungen zur Expansion in Deutschland vorgesehen.
In beiden Fällen sei jedoch nicht von der Abwendung einer drohenden Insolvenz die Rede gewesen. Für das Gericht stand fest, dass Abt Johannes zu diesem Zeitpunkt keine „Anhaltspunkte für die Annahme einer drohenden Insolvenzgefahr“ gehabt haben konnte. Die Richter stellten mehrere Gründe fest, nach denen die Mönche nicht zur Kapitalerhöhung verpflichtet gewesen seien. Ex-Vorstand Staiger habe bis dahin Fragen zu seinem selbst erstellten Bilanzentwurf nicht ausreichend beantwortet und sogar Wirtschaftsprüfern und Vorstandskollegen die Einsicht von Geschäftsunterlagen und den Zugang zu Geschäftsräumen verweigert – somit sei es für die Mönche unmöglich gewesen, sich ein umfassendes Bild über die Lage des Unternehmens zu machen und eine Entscheidung zur Kapitalerhöhung zu treffen.
Auch ein Sanierungskonzept von Haiger sei mehrfach angefordert worden, welches gänzlich gefehlt habe. Die geforderte Kapitalerhöhung gegen eine Insolvenz sei rechtlich nicht zulässig gewesen. Die geplante bloße Ausgabe von neuen…

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