DSL-Forderung: Reduzierter Mehrwertsteuersatz für Mineralwasser als Grundnahrungsmittel und fester Bestandteil der Ernährung

von Monika Busch
Nicht jedem und nicht immer sind die per Gesetz festgelegten MwSt-Sätze hier zu Lande nachvollziehbar. Fakt ist, dass die Liste der Grundnahrungsmittel, die dem ermäßigten MwSt-Satz unterliegen, vor vierzig Jahren erstellt wurde. Daher stellt sich berechtigerweise die Frage, ob diese Liste nicht einmal einer Generalinspektion, beziehungsweise einem Relaunch unterzogen werden müsste.

Dass ein Apfel ein so genanntes Lebensmittel des täglichen Bedarfs ist und somit der reduzierte MwSt-Satz von sieben Prozent angewandt wird, bedarf keinerlei Dis-kussion. Diskussionsbedarf dagegen besteht beispielsweise bei Mineralwasser, welches mit dem vollem Satz besteuert wird, Pralinen oder auch Tierfutter hingegen mit dem reduziertem MwSt-Satz. Deshalb fordert jetzt auch der DSL e.V. Deutsche Seniorenliga eine kritische Überprüfung der Liste „unter konsequenter Berück-sichtigung der politischen Linie der Bundesregierung und auf Basis der heutigen ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen.“
Die Liste der Grundnahrungsmittel enthält neben Gemüse, Getreide und Mehl unter anderem auch Pflanzen, Zeitungen und Kunstgegenstände. Und mit der Anhebung der MwSt ab 1. Januar 2007, werde Mineralwasser gegen jede Vernunft dann nochmals schlechter gestellt als beispielsweise Kaffee oder Schokolade, empört sich Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der DSL German Seniors, und, so Hackler weiter, „dadurch wird ein Lebensmittel, das für eine ausgewogene Ernährung sorgt und dessen positive Wirkungen auf die Gesundheit unbestritten sind, benachteiligt. Daher spricht die DSL sich aus Gründen der Volksgesundheit dafür aus, dass Mineralwasser steuerlich als Grundnahrungsmittel anerkannt und damit mit einem reduzierten MwSt-Satz ebenso wie andere Lebensmittel des täglichen Bedarfs belegt wird.“