DEHOGA fordert mit Nachdruck Änderungen bei der Betriebsverfassung

Dementi zum Thema “Rauchverbot im Gastgewerbe”:
“Viel Qualm um nichts”

von Timur Dosdogru

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), Berlin, hat mit Nachdruck gegen den Entwurf des Bundeskabinetts zum Betriebsverfassungsgesetz, der Anfang April in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, protestiert.

Die Bundesregierung verliere mit den geplanten Änderungen ihr vorrangiges Ziel aus den Augen, die Arbeitslosigkeit wirkungsvoll zu bekämpfen, so DEHOGA-Präsident Dr. Erich Kaub: “Die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes verursacht mehr Bürokratie und Kosten in den Unternehmen und ist daher arbeitsmarkt-politisch kontraproduktiv und beschäftigungsfeindlich.”

Der Verband forderte die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen auf, im beginnenden Gesetzgebungsverfahren die übermäßig starke Belastung mittelständischer Unternehmen abzuwenden, damit “größerer Schaden vermieden” werde. Die beabsichtigte Senkung des Schwellenwertes für die Freistellung eines Betriebsrates von 300 auf 200 Mitarbeiter verursache allein in einem Hotel mit 200 Angestellten Mehrkosten von mindestens 100.000 Mark pro Jahr. Allein durch diese Freistellung entstünde eine Gesamtpersonalkostensteigerung von geringstenfalls 1,3 Prozent, untragbar, wie Kaub wettert: “Dies ist eine unzumutbare Belastung! Hier zahlen im Endeffekt nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Mitarbeiter die Zeche, wenn unsere Unternehmen nicht mehr wettbewerbsfähig sind.”

Die überproportionale Benachteiligung des Gastgewerbes wirke sich noch gravierender bei Hotel- und Restaurantketten im Vergleich zu Großbetrieben aus. Danach solle in einem Betrieb mit 2000 Mitarbeitern die Arbeitnehmervertretung aus künftig 17 Personen bestehen. Seien diese, wie bei einer Hotelgesellschaft üblich, auf 15 Betriebe mit Mitarbeiterzahlen zwischen 101 und 150 verteilt, sehe das Gesetz schon jetzt 75 Betriebsratsmitglieder vor – über vier Mal mehr als im Großbetrieb.

Nach dem neuen Gesetz seien es dann aber schon 105 Arbeitnehmer von insgesamt 2000, die Betriebsratstätigkeit leisten könnten. “Dies ist eine Steigerung von 40 Prozent! Unter diesen Umständen wird es unseren Unternehmen schwer fallen, weiterhin optimale Servicequalität zu bieten”, warnt Kaub, der die Bundesregierung auffordert, sich viel stärker an den Wirklichkeiten der Arbeitswelt zu orientieren, anstatt einseitig gewerkschaftlichen Interessen Rechnung zu tragen. In den meisten Kleinbetrieben hätten sich bereits heute moderne und flexible Formen der Mitbestimmung jenseits der gesetzliche Betriebsverfassung entwickelt, weshalb darüber nachgedacht werden müsse, die Bildung von Betriebsräten erst ab einer Beschäftigtenzahl von mindestens 50 gesetzlich festzulegen. Das vereinfachte Wahlprogramm, welches die Bundesregierung wolle, programmiere Rechtsstreitigkeiten vor und öffne Manipulationen Tür und Tor.

“Nach wie vor besteht in den Betrieben die Möglichkeit, dass eine kleine Minderheit gegen die Mehrheit der Arbeitnehmer handelt. Diese Situation wird durch das vorgesehene Schnellverfahren bei den Betriebsratswahlen noch verschärft. Ein Betriebsrat sollte die Belange der gesamten Belegschaft im Auge haben und muss daher auch von einer Mehrheit legitimiert werden. Das Betriebsverfassungsgesetz darf in unseren Unternehmen nicht die Gesetzmäßigkeit der Demokratie aushebeln.”
Nach den Gewerkschaften solle die Regierung endlich den Dialog mit den Wirtschaftsvertretern pflegen, mahnt Kaub weiter, es sei langsam an der Zeit, dass auch die Stimmen gehört würden, die “in diesem Land wirklich Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen”.

Der DEHOGA weist außerdem noch einmal mit Nachdruck darauf hin, dass er sich entgegen anderslautender Veröffentlichungen gegen ein Rauchverbot in Gastronomie und Hotellerie ausspricht. “Es gibt in diesem Land schon genügend Regelungen. Wir brauchen keine Nikotinpolitessen, die das bisher problemlose Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern im Gastgewerbe kontrollieren”, so die Ansicht der stellvertretenden DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges.

Angesagt seien Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme. Allerdings müsse es auch künftig der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit überlassen bleiben, ob und wieviele Nichtraucherplätze ein Gastronom zur Verfügung stelle. Über den Stammtischen sorgten außerdem vielfach schon jetzt moderne Be- und Entlüftungsanlagen für ein gutes Klima, wie auch die in den letzten Jahren geschaffenen Nichtraucherzimmer in Hotels und Nichtraucherzonen in Restaurants, weiß Hartges.