Der entmündigte Verbraucher

Gastkommentar: von Peter Figge

Der Verbraucher soll die freie Wahl haben“, reklamieren die Gegner der Mehrwegquote. Wir sind dafür, unter folgenden Bedingungen: Die Subvention für Einweggebinde durch Mehrwegflaschen hört auf. Transportentfernungen für Einweg werden nicht mehr schön gerechnet, indem unterstellt wird, die Lkw führen nur eine Strecke und lösten sich dann in Luft auf oder übernähmen samt und sonders Gemüse für die Rückfahrt. Das Füllgut wird in die Ökobilanzierung eingerechnet. Dann kann sich der Verbraucher frei entscheiden zwischen einem Getränk aus 500 km Entfernung in der Mehrwegflasche und einem gleichartigen Getränk aus 100 km Entfernung.

Solange jedoch Einweg zu Dumpingpreisen angeboten wird und der Grüne Punkt Umweltverträglichkeit vorgaukelt, wird der Verbraucher tatsächlich entmündigt. Die Quittung kommt durch Ressourcen- und Wertevernichtung und durch die Vernichtung von Arbeitsplätzen, wenn nicht endlich gehandelt wird. Der Gesetzgeber hat seinen Teil getan. Die Verordnung muss nur noch umgesetzt werden.

Dagegen spricht auch nicht, dass eine Bepfandung von Einweg kontraproduktiv wäre für die Mehrwegförderung. Das Beispiel Schweden, wo Dosen schon lange bepfandet werden, zeigt eine Stabilisierung des Mehrweganteils. Sicher wäre eine Abgabe die elegantere Lösung für die beteiligten Verkehrskreise. Nur: Was würde der Verbraucher dazu sagen? Der mündige, wohl gemerkt.

Peter Figge
PR-Berater, Erkrath,
u. a. des GFGH-Bundesverbandes